Förderrichtlinien
Neue Horizonte fördert die Arbeit von Partnerorganisationen in Peru vorwiegend durch Projektförderung und nur in seltenen Fällen durch Etatförderung. Prinzipiell kann jeder eingetragene und gemeinnützige Verein, der unsere Vereinsziele wirksam fördert, finanzielle Mittel bei uns beantragen.
Schlagworte: Nachhaltigkeit, Projekt, Zuschuss, Selbsthilfe, Entwicklungshilfe, Förderung
Voraussetzungen
Träger
Der Träger der Projekte in Peru muss ein dort eingetragener Verein, also eine nicht staatliche Organisation (NGO), sein.
Projekte
Projekte müssen eine wirksame und nachhaltige Verbesserung der medizinischen (Basis-)Versorgung im ländlichen Bereich herbeiführen. Sie sollen "Hilfe zur Selbsthilfe" bieten und nicht isoliert einen kleinen Teilbereich der Versorgung abdecken, sondern nach Möglichkeit in ganze Bündel von Maßnahmen eingebettet sein.
Die Projektarbeit soll regionale Gegebenheiten und tradierte Lebensweisen berücksichtigen und politische Autoritäten einbeziehen.
Die Gemeinden vor Ort sollen sich tatkräftig und unentgeltlich am Projektaufbau beteiligen. Grundstücke für den Bau von Gesundheitsstationen müssen kostenlos zur Verfügung gestellt werden, können jedoch in bestimmtem Umfang als Eigenmittel valorisiert werden.
Beim Bau von Gesundheitsstationen werden Personalkosten nur während der Projektlaufzeit gefördert. Die Personal- und Betriebskosten sollen ab der Übergabe der Stationen an das peruanische Gesundheitsministerium von dort finanziert werden.
Eigenmittel
Der Träger vor Ort muss eine Eigenleistung in Höhe von bis zu 10% des Projektvolumens erbringen. Diese Eigenleistung kann ggf. auch durch valorisierte Grundstückskosten und Arbeitsleistung erfolgen.
Förderung und Beantragung
Laufzeit und Volumen durch Neue Horizonte geförderter Projekte betragen
- bei Eigenmittel-Projekten etwa 6-12 Monate und bis zu 15.000 USD
- bei zusätzlich durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung geförderten Projekten zunächst bis zu einem Kalenderjahr und 50.000 USD, später ggf. mehr
Anträge auf Förderung müssen schriftlich vorliegen. Ein Projektantrag besteht aus
- Beschreibung der Situation, der Ziele, der Zielgruppe und des Ortes, an dem das Projekt realisiert werden soll
- Kosten- und Finanzierungsplan
-
- Der Anteil der Investitionskosten soll über 50% der Projektkosten liegen
- Personalkosten sollen maximal 25% des Projektvolumens ausmachen
- Der Anteil der Verwaltungskosten darf 4% der Projektkosten nicht überschreiten
Dokumentation
Der Projekt-Verlauf muss detailliert dokumentiert werden. Das geschieht vor allem durch
- Abgabe eines ausführlichen Sachberichts über den Projektverlauf, Schwierigkeiten und Erfolge, Erreichung der Projektziele, Einschätzungen zur Nachhaltigkeit et cetera
- Zeitnahe Lieferung von Fotos und kurzen Zwischenberichten
- Vorlage einer genauen und nach Positionen des Finanzierungsplans aufgeschlüsselten Abrechung über die vebrauchten Geldmittel
Alle Original-Belege müssen zu Prüfzwecken 10 Jahre lang aufbewahrt werden.
Sonstiges
Ein rechtlicher Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Finanzierungsplanungen können auch während der Projekt-Laufzeit in gewissem Rahmen geändert werden. Dazu bedarf es der Absprache mit Neue Horizonte.
Die Förderung begleitender Maßnahmen, die sich erst im Laufe des Projekts als notwendig erweisen und daher über das Projekt nicht finanzierbar sind, ist grundsätzlich möglich.
Neue Horizonte ist bereit und gewillt, politisch zu arbeiten und auf politische Autoritäten einzuwirken, um eine Verbesserung der Zustände herbeizuführen.
Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage direkt an uns.